Allgemeine Geschäftsbedingungen der R. Kostuj Metallbau GmbH

§ 1 Allgemeines

(1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) von uns, der R. Kostuj Metallbau GmbH, Geschäftsführer Christian Barz und Rüdiger Kostuj (im Folgenden R. Kostuj Metallbau GmbH genannt), sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge. R. Kostuj Metallbau GmbH fertigt, liefert und montiert ausschließlich auf Basis dieser AGB.

(2) Entgegen stehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der R. Kostuj Metallbau GmbH ausdrücklich und schriftlich (§ 126 BGB) anerkannt werden.

§ 2 Begriffserklärung: Verbraucher, R. Kostuj Metallbau GmbH, Kaufmann 

(1) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

(2) R. Kostuj Metallbau GmbH ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

(3) Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder aus anderen Rechts­gründen im Handelsgesetzbuch als Kaufmann eingeordnet wird, §§ 1, 2 HGB. 

§ 3 Unverbindliche Angaben, Vertragsschluss und Verbraucherinformationen

(1) Alle Angaben zu angebotenen Leistungen und Preisen von R. Kostuj Metallbau GmbH, sei es auf der Internetpräsenz von R. Kostuj Metallbau GmbH oder in sonstiger Weise, sind vor Vertragsschluss freibleibend, unverbindlich.

(2) Die Präsentation von R. Kostuj Metallbau GmbH, sei es auf der Internetpräsenz von R. Kostuj Metallbau GmbH oder in sonstiger Weise, und die Übersendung eines Kostenvoranschlags stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot der R. Kostuj Metallbau GmbH dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Information für den Kunden, um R. Kostuj Metallbau GmbH zu einem Angebot aufzufordern (so genannte invitatio ad offerendum).

(3) Informations- und Verfügbarkeitsanfragen begründen keine Vertragsbe­ziehung.

(4) Rechtlich verbindlich ist hingegen ein Angebot, dass die R. Kostuj Metallbau GmbH dem Auftraggeber in Textform (z.B. E-Mail oder Fax) oder in Schriftform macht. Dieses kann zeitlich befristet werden.

(5) Ein Vertragsschluss kommt vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen oder kaufmännischen Gepflogenheiten (kaufmännisches Bestätigungsschreiben) dadurch zu Stande, dass der Auftraggeber das Angebot der R. Kostuj Metallbau GmbH in Textform (z.B. E-Mail oder Fax) oder in Schriftform annimmt. Ist das Angebot zeitlich befristet, kommt ein Vertrag nur bei fristgemäßer Annahme zu Stande. Maßgeblich ist der Eingang bei der R. Kostuj Metallbau GmbH.

(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Text- bzw. Schriftform.

(7) Angaben der R. Kostuj Metallbau GmbH in Angeboten und/oder Bestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten nicht. Es soll vielmehr das Gewollte gelten, das aus den Umständen zu ermitteln ist.

(8) Des Weiteren gelten die Richtlinien und Toleranzen der Hersteller, der von R. Kostuj Metallbau GmbH verbauten Bauteile/Zukaufteile, z.B. für Glas, Pulverbeschichtung, Feuerverzinkung etc. Diese stellt R. Kostuj Metallbau GmbH auf Wunsch zur Verfügung.

§ 4 Unterlagen der R. Kostuj Metallbau GmbH

(1) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßstabsgenau. Zeichnungen und Skizzen sind nur dann maßstabs- oder ansichtsgenau, wenn dies von der R. Kostuj Metallbau GmbH ausdrücklich auf den Zeichnungen bestätigt wurde.

(2) Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtliche Unterlagen liegen bei der R. Kostuj Metallbau GmbH. Es dürfen keinerlei Unterlagen ohne ausdrückliche Genehmigung der R. Kostuj Metallbau GmbH weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.

(3) Kommt es nicht zu einem Vertragsschluss, sind sie herauszugeben.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers/Kunden

(1) Behördliche oder sonstige Genehmigungen oder Baugenehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen.

(2) Strom- und Wasseranschlüsse auf der jeweiligen Baustelle sind vom Auftraggeber kostenlos zu stellen, die erforderlichen Zugänglichkeiten und Freiräume zur Montage sowie für andere Arbeiten sind zu gewährleisten.

(3) Der Auftraggeber bestätigt gleichzeitig mit der Auftragserteilung, dass er Eigentümer des Grundstückes ist, auf dem die Arbeiten zu verrichten sind. Für den Fall, dass er nicht Eigentümer des Grundstückes ist, erfolgt mit der Auftragserteilung eine entsprechende Mitteilung, so dass eine Eintragung in das Grundbuch bzw. die Beibringung einer Bankbürgschaft verlangt werden kann. Die Eintragung im Grundbuch bzw. die Bankbürgschaft ist bis zur vollständigen Zahlung der offenstehenden Forderung befristet.

(4) Die Baustelle und die Zufahrt müssen von Baufahrzeugen befahrbar sein. Der Zustand des Baustellengeländes muss Auslagerungen und Zusammenbau des Liefergegenstandes ermöglichen. Die Montage sämtlicher von der R. Kostuj Metallbau GmbH gelieferten Gegenstände muss in einem geschlossenen Arbeitsgang erfolgen können.

(5) Entflammbares Material muss vom Auftraggeber von der Montagestelle vor der Ausführung von Schweißarbeiten entfernt werden.

(6) Sämtliche Maße sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

§ 6 Leistungsumfang und Preise

(1) Die in Angeboten der R. Kostuj Metallbau GmbH genannten Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, brutto, enthalten also die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Nebenarbeiten sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in einer Position gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls diese von der R. Kostuj Metallbau GmbH ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.

(3) Insbesondere die prüfbare Statik ist eine exklusive Leistung.

(4) Montagen und andere Arbeiten, die aus von der R. Kostuj Metallbau GmbH nicht zu vertretenden Gründen wiederholt oder ergänzend geleistet werden, sind gesondert zu vergüten. Müssen Montagen oder andere Leistungen der R. Kostuj Metallbau GmbH aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen unterbrochen bzw. abgebrochen werden, so sind die hieraus resultierenden Mehrleistungen der R. Kostuj Metallbau GmbH durch den Auftraggeber gesondert zu vergüten. Gleiches gilt für hierdurch verursachte Kosten (z.B. Fahrtkosten).

(5) Mehrkosten, die bspw. durch das falsche Einsetzen der von R. Kostuj Metallbau GmbH gelieferten Fundamentanker durch den Auftraggeber entstehen können, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(6) Alle nicht im Angebot bzw. kaufmännischen Bestätigungsschreiben aufgeführten Arbeiten oder Aufwände werden gesondert in Rechnung gestellt.

(7) Treten nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss mit Unternehmen oder Kaufleuten bei Waren oder Leistungen Preiserhöhungen ein, verpflichten sich die Vertragsparteien über die eingetretene Erhöhung bei Material oder Lohnkosten erneut zu verhandeln

§ 7 Lieferfristen und Montage

(1) Vereinbarte Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Tag der Auftragserteilung, jedoch nicht vor völliger technischer Klarstellung und schriftlicher Planfreigabe des Auftraggebers bzw. dessen Bevollmächtigten.

(2) Voraussetzung für den Montagebeginn ist die Vorlage der behördlichen Baugenehmigung.

(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die R. Kostuj Metallbau GmbH, die Liefer- und die Monategezeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Betriebsstörungen, sowie Lieferverzug eines Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten und sonstige unverschuldete Ereignisse gleich. Dem Auftraggeber werden solche Hinderungsgründe unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

(4) Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, gehen zu seinen Lasten. Die R. Kostuj Metallbau GmbH gerät hierdurch nicht in Verzug.

(5) Bei Überschreitung eines verbindlichen Liefer- oder Montagetermins hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen.

§ 8 Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen nach Zugang fällig und spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein. 

(2) Bei Zahlungsverzug werden gegenüber R. Kostuj Metallbau GmbH und Kaufmännern Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. 

(3) Genauso besteht bei einem Zahlungsverzug des Kunden das Recht der R. Kostuj Metallbau GmbH, die eigene weitere Leistung zurückzubehalten. Die R. Kostuj Metallbau GmbH kann bei Zahlungsverzug des Auftraggebers nach vorheriger Abmahnung/Androhung Bauteile zurücknehmen und verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die offene Forderung anzurechnen, anfallende Verlade- und Transportkosten gehen dabei zu Lasten des Auftraggebers. Schließlich besteht das Recht, für weitere Leistungen eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Dieses Recht besteht auch, unabhängig von einem Zahlungsverzug und einer vertraglichen Vereinbarung, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

(4) Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so ist die R. Kostuj Metallbau GmbH auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

(5) Die R. Kostuj Metallbau GmbH behält sich vor, angebotene Schecks oder Wechsel zurückzuweisen. Ansonsten erfolgt die Annahme stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

(6) Abrechnungen gelten von Auftraggebern, die R. Kostuj Metallbau GmbH bzw. Kaufleute sind, als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt der Abrechnung widerspricht, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

(7) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der R. Kostuj Metallbau GmbH schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. 

(8) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit der R. Kostuj Metallbau GmbH beruht.

(9) R. Kostuj Metallbau GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die R. Kostuj Metallbau GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zustehen, behält sich R. Kostuj Metallbau GmbH das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsgegenstände). 

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände R. Kostuj Metallbau GmbH unverzüglich anzuzeigen und die Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände – außer in den Fällen der folgenden Ziffern genannten Fällen – zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 

(3) Erfolgt die Leistung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den R. Kostuj Metallbau GmbH abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den R. Kostuj Metallbau GmbH ab. Die Abtretungen nimmt R. Kostuj Metallbau GmbH bereits jetzt an. 

(4) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände durch den Auftraggeber nimmt dieser für R. Kostuj Metallbau GmbH unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen, nicht R. Kostuj Metallbau GmbH gehörenden Waren steht R. Kostuj Metallbau GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Faktoren-Wertes der Vorbehaltsgegenstände zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Auftraggeber das Alleineigentum einer neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Auftraggeber R. Kostuj Metallbau GmbH im Verhältnis des Faktoren-Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsgegenstände Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Auftraggeber verwahrt. 

(5) Werden die Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Veräußerung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben in Ziff. 3 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Faktoren-Wertes der Vorbehaltsgegenstände, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert worden sind. 

(6) Werden die Vorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. in dessen Auftrag als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek, an R. Kostuj Metallbau GmbH ab. 

(7) Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den R. Kostuj Metallbau GmbH ab. 

(8). Wenn der Wert der für R. Kostuj Metallbau GmbH nach den vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten den Wert der Forderungen R. Kostuj Metallbau GmbHs – nicht nur vorübergehend – um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, so ist R. Kostuj Metallbau GmbH auf Verlangen des Auftraggebers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. 

(9) Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber R. Kostuj Metallbau GmbH nicht oder nicht pünktlich, und / oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann R. Kostuj Metallbau GmbH unbeschadet des ihm zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat R. Kostuj Metallbau GmbH die Gegenstände zurückzugeben. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Abzahlungsgeschäfte, die den BGB-Vorschriften zum Verbraucherkredit unterliegen. 

(10) Wenn der Auftraggeber sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, insbesondere die Gefahr einer Insolvenz besteht, ist er verpflichtet, dies R. Kostuj Metallbau GmbH unverzüglich in Textform anzuzeigen. Zugleich ist der Auftraggeber verpflichtet, eine etwaige Abtretung von Forderungen gemäß § 7 Abs. 3 an den R. Kostuj Metallbau GmbH gegenüber seinem Kunden offenzulegen. 

§ 10 Abnahme

(1) Für die Abnahme eines Werkes gelten § 640 BGB und § 12 VOB/B.

(2) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. 

(3) Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn die R. Kostuj Metallbau GmbH die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

§ 11 Gewährleistung, Haftung, Haftungsbeschränkungen

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach § 634 BGB bzw. nach § 437 BGB.

(2) Die Produktabbildungen und -beschreibungen stimmen nicht immer mit den gelieferten Waren, Teile und Materialien, überein. Insbesondere kann es seitens der Hersteller zu Veränderungen kommen. Mängelansprüche bestehen diesbezüglich nicht, soweit die Veränderungen für den Kunden zumutbar sind. Insbesondere begründen Produktabbildungen und -beschreibungen weder eine Garantie noch eine Zusicherung. 

(3) Grundsätzlich besteht nur eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die R. Kostuj Metallbau GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Hauptpflichten), wenn sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Hauptpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

(5) Bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung – egal ob grob oder leicht fahrlässig - haftet R. Kostuj Metallbau GmbH nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, auf höchstens den Vertragswert beschränkt. Bei einer Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, gilt dies auch im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung.

(6) Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkungen (Absätze 3 – 5) ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

(7) Mängel an einem Teil der von der R. Kostuj Metallbau GmbH gelieferten Bauteile berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Die Bemängelung wird ausschließlich auf den Mangel begrenzt. Der R. Kostuj Metallbau GmbH ist Gelegenheit zur sofortigen Nachprüfung geben.

(8) Die R. Kostuj Metallbau GmbH haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen oder bereitgestellten Informationen oder durch ungenaue bzw. mündliche und nicht schriftlich bestätigte Angaben ergeben.

(9) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der R. Kostuj Metallbau GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

(10) Für kostenfrei erbrachte Leistungen/Lieferungen, insbesondere für kostenfrei erbrachte Hinweise haftet die R. Kostuj Metallbau GmbH nicht.

(11) Eine Haftung für normale Abnutzung oder Verschleiß ist ausgeschlossen. 

(12) Bei Abschluss eines Werkvertrags für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben, verjähren die Mängelansprüche des Auftraggebers in einem Jahr ab Abnahme. Ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt auch bei erfolgsbezogenen Arbeiten an einer beweglichen Sache, wie etwa Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Wartungsarbeiten an einer beweglichen Sache oder Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher (§ 13 BGB) ist. 

§ 12 Anwendbares Recht

(1) Auf die mit der R. Kostuj Metallbau GmbH geschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Leistungen von einem anderen Land als Deutschland aus in Anspruch nimmt.

(2) Die Anwendung der VOB/B wird ausdrücklich vereinbart. Die Regelungen dieser AGB gehen den Regelungen der VOB/B jedoch ebenso vor wie vertragliche Regelungen.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung 

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so gilt Folgendes: R. Kostuj Metallbau GmbH weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

§ 14 Gerichtsstand

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag mit der R. Kostuj Metallbau GmbH oder im Zusammenhang mit einem zu Grunde liegenden Vertrag mit der R. Kostuj Metallbau GmbH ergeben, Herne als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Dasselbe gilt, wenn der Kunde, der Verbraucher ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Rückfragen und Beschwerden sind bitte an

R. Kostuj Metallbau GmbH
Geschäftsführer (Christian Barz / Rüdiger Kostuj)
Hülsstraße 1
44625 Herne
Tel. 02325/63628-0
Fax 02325/63628-29
E-Mail: info@kostuj-metallbau.de

zu richten.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

Herne, 11.10.2018